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Heizungsgesetz 2.0: Mehr Freiheit – aber wird Heizen jetzt wirklich günstiger?

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Denz Heizungsbau / Sanitär

Die Bundesregierung stellt das bisherige Heizungsgesetz – offiziell das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – neu auf. Die viel diskutierte 65-Prozent-Vorgabe soll wegfallen. Künftig dürfen Eigentümer wieder selbst entscheiden, welche Heizung sie einbauen.


Was nach Entlastung klingt, wirft neue Fragen auf. Denn günstiger wird Heizen dadurch nicht automatisch.


Was sich ändert – kurz erklärt

Bisher war die Richtung klar: Wer eine neue Heizung einbaut, muss zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. In vielen Fällen lief das beim Heizungstausch auf eine Wärmepumpe oder eine Hybridlösung hinaus.

Mit der Reform des Heizungsgesetzes soll diese feste Quote gestrichen werden. Öl- und Gasheizungen sind wieder ohne verpflichtenden Öko-Anteil möglich. Die Regierung spricht von Technologieoffenheit und weniger Bürokratie.

Für Eigentümer heißt das: mehr Spielraum bei der Wahl der Heiztechnik. Für den Klimaschutz heißt es: weniger verbindliche Vorgaben.



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Was heißt das konkret für Eigentümer?


Ein typischer Fall: Ein Einfamilienhaus, Baujahr 1995. Die Gasheizung gibt nach 25 Jahren den Geist auf.


Nach alter Regelung wäre beim Heizungstausch der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder eine Lösung mit hohem erneuerbarem Anteil verpflichtend gewesen. Jetzt kann der Eigentümer wieder eine klassische Gasheizung einbauen.


Das ist in der Anschaffung oft günstiger. Allerdings endet die Rechnung nicht beim Kaufpreis.


Gas und Öl unterliegen dem CO₂-Preis. Dieser soll in den kommenden Jahren weiter steigen. Wer sich heute für eine fossile Heizung entscheidet, muss also damit rechnen, dass der Brennstoff Schritt für Schritt teurer wird.


Die Investition mag kleiner sein – die laufenden Heizkosten sind es möglicherweise nicht.



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Die neue Grüngas-Quote ab 2029


Ganz ohne Klimavorgaben bleibt es nicht. Ab 2029 ist im Rahmen der Reform eine sogenannte Grüngas-Quote geplant. Das bedeutet: Öl- und Gasheizungen müssen schrittweise einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen, etwa Biomethan oder synthetische Gase.

Zum Start ist ein Anteil von rund zehn Prozent im Gespräch, später soll er steigen.

Das Problem: Diese alternativen Gase sind derzeit deutlich teurer als herkömmliches Erdgas – und nur begrenzt verfügbar. Ob sie in ausreichender Menge bereitstehen und zu welchem Preis, ist offen.

Für Verbraucher bedeutet das vor allem eines: Die Kostenstruktur von Gasheizungen kann sich verändern, selbst wenn an der Technik nichts geändert wird.



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Und was ist mit Mietern?


Für Mieter entscheidet weiterhin der Vermieter über die Heiztechnik. Wenn dieser sich im Zuge der Gesetzesänderung für eine neue Gasheizung entscheidet, landen steigende Brennstoffkosten am Ende in der Nebenkostenabrechnung.

Steigt der CO₂-Preis, steigt in der Regel auch der Heizkostenanteil. Kommt zusätzlich die Grüngas-Beimischung, kann sich das weiter bemerkbar machen.

Mieterverbände fordern deshalb klarere Schutzmechanismen. Die Sorge: Eigentümer sparen bei der Anschaffung, Mieter tragen später das Kostenrisiko.


Bleibt die Förderung für Wärmepumpen?

Ja, zumindest nach aktuellem Stand. Förderprogramme für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen sollen weiterhin bestehen bleiben.

Das führt zu einer besonderen Situation: Der Staat erlaubt wieder den Einbau fossiler Heizsysteme, fördert aber gleichzeitig stark den Umstieg auf erneuerbare Energien.

Bei einem Heizungstausch bleibt es daher eine wirtschaftliche Abwägung. Förderhöhe, Energiepreise, Gebäudetyp und Dämmstandard spielen eine entscheidende Rolle. Eine pauschale Antwort, welche Heizlösung langfristig sinnvoller ist, gibt es nicht.



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Freiheit oder Risiko? Die zentrale Debatte

Die Reform des Heizungsgesetzes verschiebt den Schwerpunkt. Weg von klaren technischen Vorgaben, hin zu mehr individueller Entscheidung.

Befürworter sagen: Eigentümer wissen selbst am besten, was zu ihrem Gebäude passt.
Kritiker sagen: Ohne verbindliche Regeln wird das Erreichen der Klimaziele schwieriger – und Kosten könnten sich nur verlagern.

Unterm Strich entsteht eine neue Situation: weniger Vorgaben, aber mehr Unsicherheit. Wer heute eine Heizungsentscheidung trifft, legt sich meist für die nächsten zwanzig Jahre fest – technisch und wirtschaftlich.

Und genau deshalb wird die Reform so intensiv diskutiert.

Was bedeutet das jetzt für Hausbesitzer in der Region?

Die Reform bringt neue Spielräume – aber auch neue Fragen. Gerade bei einem geplanten Heizungstausch ist eine fachliche Einschätzung wichtiger als schnelle Entscheidungen.

Als regionaler Fachbetrieb begleiten wir unsere Kunden von der ersten Bestandsaufnahme bis zur fertigen Heizungsanlage. Wir erklären verständlich, welche Technik zu Ihrem Gebäude passt und welche Investitions- und Betriebskosten realistisch zu erwarten sind.

Am Ende zählt eine Lösung, die zuverlässig läuft – heute und in zehn Jahren.



Häufige Fragen zur Reform des Heizungsgesetzes 2026

Gilt die Reform des Heizungsgesetzes 2026 bereits?

Nein. Aktuell gilt weiterhin das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die geplante Reform ist noch nicht verabschiedet.


Darf ich nach der geplanten Reform wieder eine Gasheizung einbauen?

Nach den bisherigen Plänen soll es wieder mehr Wahlfreiheit geben. Solange das neue Gesetz jedoch nicht beschlossen ist, gelten die aktuellen Vorgaben des GEG.


Was soll sich durch die Reform des Heizungsgesetzes konkret ändern?

Geplant ist, die feste 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch zu streichen. Eigentümer sollen künftig freier über die Heiztechnik entscheiden können.

Wird Heizen durch die Reform des Heizungsgesetzes günstiger?

Nicht automatisch. Auch bei mehr Wahlfreiheit bleiben steigende CO₂-Preise und Energiepreise ein wichtiger Kostenfaktor.


Was bedeutet die geplante Grüngas-Quote ab 2029?

Nach aktuellen Plänen sollen Gas- und Ölheizungen schrittweise einen Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen. Details sind noch nicht endgültig beschlossen.


Muss ich meine Heizung wegen der Reform des Heizungsgesetzes austauschen?

Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Ein Austausch wird meist erst bei Defekt oder Modernisierung relevant.


Lohnt sich eine Wärmepumpe trotz Reform des Heizungsgesetzes?

In vielen Gebäuden ja – insbesondere mit staatlicher Förderung. Ob sie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Gebäude und dem Wärmebedarf ab.