Kaum ein Thema hat Hausbesitzer in den vergangenen Jahren so verunsichert wie das Heizungsgesetz.
Darf ich meine Gasheizung behalten? Muss ich auf eine Wärmepumpe umsteigen? Was passiert, wenn meine alte Heizung plötzlich ausfällt? Und was gilt jetzt eigentlich wirklich?
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag die Novelle des Heizungsgesetzes beschlossen. Die bisherige 65-Prozent-Regel fällt weg. Hausbesitzer bekommen damit wieder mehr Spielraum bei der Wahl ihrer neuen Heizung.
Ein Freifahrtschein für Öl und Gas ist das allerdings nicht.
Bisher musste eine neu eingebaute Heizung unter bestimmten Voraussetzungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Diese pauschale Vorgabe wird nun gestrichen.
Künftig kommen wieder mehr Heizungsarten infrage – auch neue Gas- und Ölheizungen.
Mehr Auswahl klingt erst einmal gut. Die Entscheidung wird dadurch aber nicht automatisch einfacher.
Denn nur weil eine Heizung eingebaut werden darf, heißt das noch lange nicht, dass sie für das eigene Haus auch sinnvoll ist.
Wer eine funktionierende Heizung im Keller hat, muss sie nicht vorsorglich austauschen.
Das gilt auch für bestehende Öl- und Gasheizungen. Solange die Anlage zuverlässig läuft und keine andere gesetzliche Austauschpflicht greift, darf sie weiter genutzt und repariert werden.
Trotzdem lohnt sich bei älteren Anlagen ein genauer Blick. Nicht jede Heizung, die noch läuft, arbeitet auch sparsam.
Oft lässt sich bereits mit einer neuen Pumpe, einem hydraulischen Abgleich oder einer besseren Einstellung der Anlage einiges verbessern. Manchmal ist aber auch klar: Die Heizung hat ihre besten Jahre hinter sich.
Dann sollte man sich frühzeitig Gedanken machen und nicht erst warten, bis sie mitten im Winter ausfällt.
Neue Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden.
Genau an diesem Punkt ist allerdings Vorsicht angebracht. Die Anschaffung kann im ersten Moment günstiger wirken als bei anderen Heizsystemen. Entscheidend sind aber nicht nur die Kosten beim Einbau.
Eine Heizung bleibt meist 15 bis 20 Jahre im Haus. In dieser Zeit fallen Brennstoffkosten, Wartung und mögliche Reparaturen an.
Hinzu kommen der CO₂-Preis und die vorgeschriebenen steigenden Anteile klimafreundlicher Brennstoffe. Wer heute eine fossile Heizung einbauen lässt, sollte deshalb nicht nur auf den aktuellen Kaufpreis schauen.
Ab 2029 müssen Gas und Heizöl schrittweise klimafreundlicher werden.
Wer dann mit einer neuen Öl- oder Gasheizung heizt, muss einen vorgeschriebenen Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder bestimmten Wasserstoffarten einsetzen.
Die sogenannte Biotreppe soll nach dem derzeit beschlossenen Modell so aussehen:
Ab 2045 müssen die eingesetzten Heizbrennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Ob diese Brennstoffe später überall zu bekommen sind und was sie dann kosten, weiß heute noch niemand.
Genau darin liegt das Risiko. Die Heizung selbst darf zwar weiter betrieben werden. Die Kosten für den Brennstoff könnten aber deutlich steigen.
Bei einer neuen Gasheizung wird oft nur auf den Anschaffungspreis geschaut. Der ist im Vergleich zu anderen Systemen teilweise niedriger.
Das Problem liegt häufig in den Kosten danach.
Der CO₂-Preis verteuert fossile Brennstoffe. Gleichzeitig ist offen, wie sich die Preise für Gas, Biogas, Bioöl und andere alternative Brennstoffe entwickeln werden.
Auch die Zukunft der Gasnetze ist noch nicht überall geklärt. Manche Netze könnten weiterbetrieben oder umgerüstet werden, andere möglicherweise nicht.
Wer heute eine Gasheizung einbauen lässt, sollte sich deshalb fragen, ob sie auch in zehn oder fünfzehn Jahren noch wirtschaftlich betrieben werden kann.
Auch die Förderung für neue Heizungen wird angepasst. Die neuen Bedingungen gelten ab dem 21. Juli 2026.
Die Grundförderung für eine förderfähige klimafreundliche Heizung bleibt bei 30 Prozent.
Allerdings sinkt der Betrag, bis zu dem die Kosten berücksichtigt werden.
Für die erste Wohneinheit werden künftig maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten angesetzt. Bisher waren es 30.000 Euro.
Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 Euro. Für jede weitere Wohneinheit sind es jeweils 8.000 Euro.
Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit bleibt nicht dauerhaft bei 28.000 Euro. Er sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach jeweils zum 1. Februar und 1. August um weitere 750 Euro.
Zur Grundförderung können je nach persönlicher Situation weitere Boni hinzukommen.
Für selbstnutzende Eigentümer gilt künftig ein neu gestaffelter Einkommensbonus:
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung angesetzte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
Dadurch verschieben sich die Einkommensgrenzen für Familien auf:
Der Einkommensbonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer.
Meist liegt die Förderung bei höchstens 70 Prozent.
Wer im eigenen Haus wohnt und höchstens 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen hat, kann bis zu 80 Prozent Förderung erhalten. Mit einem minderjährigen Kind liegt die Grenze bei 40.000 Euro.
Kostet die Wärmepumpe zum Beispiel 32.000 Euro, werden davon höchstens 28.000 Euro gefördert. Bei einer Förderquote von 80 Prozent wären das maximal 22.400 Euro Zuschuss. Den Rest trägt der Eigentümer selbst.
Wer eine alte förderfähige Heizung frühzeitig austauscht, kann weiterhin einen Klimageschwindigkeitsbonus erhalten.
Dieser beträgt ab dem 21. Juli 2026 zunächst 16 Prozent.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte. Die erste Absenkung erfolgt somit bereits Anfang 2027.
Welche alte Heizung für diesen Bonus infrage kommt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, sollte vor der Planung im Einzelfall geprüft werden.
Mit den neuen Förderbedingungen fallen zwei bisherige Bestandteile weg:
Für Wärmepumpen ist außerdem im ersten Quartal 2027 eine weitere Änderung geplant.
Dann soll ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Für Wärmepumpen, die innerhalb der Europäischen Union gefertigt beziehungsweise zusammengebaut werden, sind zusätzliche 15 Prozent vorgesehen.
Bei Wärmepumpen, die außerhalb der EU hergestellt werden, soll die Grundförderung dagegen von 30 auf 15 Prozent sinken.
Ob und in welcher endgültigen Form diese Regelung kommt, muss bei einer späteren Antragstellung noch einmal aktuell geprüft werden.
Bereits zugesagte Förderungen bleiben gültig. Die dafür vorgesehenen Bundesmittel sind nach Angaben der KfW reserviert.
Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag besitzt, den eigentlichen Förderantrag aber noch nicht eingereicht hat, kann dies noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Bedingungen tun.
Ab dem 21. Juli gelten die neuen Förderbedingungen.
Bestehende, bisher nicht genutzte Bestätigungen können dann weiterhin verwendet werden. Der Antrag wird in diesem Fall jedoch nach den neuen Förderbedingungen behandelt.
Die KfW hat die neuen Eckpunkte bereits veröffentlicht. Sie weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Bestätigung durch die Förderrichtlinie stehen.
Wer einen Heizungstausch plant, sollte die konkrete Förderung deshalb vor der Auftragserteilung noch einmal aktuell prüfen lassen.
Außerdem muss der Förderantrag in der vorgeschriebenen Reihenfolge gestellt werden. Wer einen Auftrag ohne die notwendigen Förderbedingungen vergibt oder mit den Arbeiten zu früh beginnt, kann den Zuschuss gefährden.
Nein.
Die Wärmepumpe bleibt für viele Häuser eine gute Lösung. Sie ist nur nicht mehr die vermeintlich vorgeschriebene Standardantwort für jedes Gebäude.
Ob sie sinnvoll arbeitet, hängt stark vom Haus ab. Wichtig sind unter anderem der Wärmebedarf, die Heizkörper, die Vorlauftemperatur und der energetische Zustand des Gebäudes.
Auch in älteren Häusern kann eine Wärmepumpe funktionieren. Manchmal reichen bereits größere Heizkörper oder kleinere Verbesserungen am Gebäude aus.
In anderen Fällen ist eine Pelletheizung, eine Hybridlösung oder ein anderes Heizsystem die bessere Wahl.
Deshalb sollte nicht zuerst über das Gerät gesprochen werden, sondern über das Haus.
Eine allgemeine Antwort gibt es darauf nicht.
Ein gut gedämmtes Haus mit Fußbodenheizung stellt andere Anforderungen als ein älteres Einfamilienhaus mit kleinen Heizkörpern und hohem Wärmebedarf.
Auch Platz, Budget und persönliche Wünsche spielen eine Rolle.
Wer sich zwischen Wärmepumpe, Pelletheizung, Gasheizung oder einer Hybridlösung entscheiden muss, sollte deshalb nicht nur Angebote vergleichen.
Wichtiger ist, vorher zu klären:
Wie viel Wärme braucht das Gebäude tatsächlich? Welche Temperaturen benötigt die bestehende Heizung? Müssen Heizkörper ausgetauscht werden? Gibt es Platz für ein Pelletlager oder eine Außeneinheit? Und welche laufenden Kosten sind langfristig zu erwarten?
Erst danach lässt sich eine vernünftige Entscheidung treffen.
Das neue Gesetz bringt mehr Freiheit. Gleichzeitig wird es dadurch noch wichtiger, genau hinzusehen.
Eine neue Gasheizung ist nicht automatisch falsch. Eine Wärmepumpe ist nicht automatisch richtig. Und auch eine Pelletheizung passt nicht in jedes Haus.
Problematisch wird es immer dann, wenn nur der Kaufpreis betrachtet wird oder wenn eine Lösung verkauft wird, bevor das Gebäude überhaupt geprüft wurde.
Eine Heizung muss zum Haus, zum Wärmebedarf und zu den Menschen passen, die darin leben.
Die 65-Prozent-Regel fällt weg. Hausbesitzer haben künftig wieder mehr Auswahl bei der Heiztechnik.
Das nimmt zwar etwas Druck aus dem Thema, macht eine gute Beratung aber nicht weniger wichtig.
Denn die Frage lautet nicht nur: Welche Heizung darf eingebaut werden?
Die wichtigere Frage ist: Welche Lösung funktioniert in diesem Gebäude langfristig, zuverlässig und zu vertretbaren Kosten?
Wer einen Heizungstausch plant, sollte deshalb nichts überstürzen. Eine ehrliche Bestandsaufnahme ist immer der bessere Anfang als ein vorschneller Kauf.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Heiztechnik zu Ihrem Haus passt, welche Förderung infrage kommt und welche Lösung auch in einigen Jahren noch sinnvoll ist.